D. Am 20. November 2007 stellte die Gläubigerin Gemeinde G. das Verwertungsbegehren. In der Folge verwertete das Betreibungsamt zunächst den schuldnerischen Miteigentumsanteil am Haus in Me.. Die Verwertungserlöse aus der gepfändeten Lohnquote des Schuldners und dem im Oktober 2008 erzielten Freihandverkauf seines Miteigentumsanteils am Haus in Me. reichten bei weitem nicht aus, um sämtliche Betreibungsforderungen in der Pfändungsgruppe 20702302 zu decken.