Liquidationsanteil des Schuldners (Erbanteil) am unverteilten Nachlass des E. A.-B., wohnhaft gewesen in G. Ferner werden gepfändet: die Zinse, Gewinnanteile und allfällige Honoraransprüche des Schuldners gegenüber der Erbengemeinschaft, jedoch lediglich auf die Dauer eines Jahres Betreibungsamtliche Schätzung Fr. 1.00 Miterben: M1. M2.