In Anbetracht der Tatsache, dass er sich mit der von Rechtsanwalt Dominik Infanger aufgeworfenen Thematik befassen musste, eine Stellungnahme und ein Plädoyer verfasste sowie an der Rechtsöffnungsverhandlung in Samedan teilnahm (Verhandlungsdauer, Vorbereitung, An- und Rückfahrt), erscheint der von der Vorinstanz zugesprochene Aufwand von 12.8 Stunden zwar als etwas viel, rechtfertigt es aber noch nicht, die Honorarnote von Rechtsanwalt Bianchi zu kürzen. Dennoch bleibt festzustellen, dass der geltend gemachte Aufwand ein Grenzfall dergestalt ist, dass noch nicht in das Ermessen der Vorinstanz eingegriffen zu werden braucht.