Seite 10 — 14 zumindest aber, dass etwas versendet worden ist. Da heutzutage die Telefax- Technologie so weit fortgeschritten ist, dass die Übertragungssicherheit ähnlich hoch ist wie bei einem Brief, liefert das Sendeprotokoll eines bestimmten Faxschreibens grundsätzlich einmal ein Indiz, aber noch keinen Anscheinsbeweis, für dessen Zugang (vgl. für das deutsche Recht Axel Tschentscher, Beweis und Schriftform bei Telefaxdokumenten, CR [Zeitschrift für Computer und Recht] 3/1991, S. 149; zur Übertragungssicherheit einer Versendung im Jahr 1988 noch skeptisch: Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs VIII ZR 153/93 vom 7.