Seite 8 — 14 Gegenpartei auf die an sich gültige Vollmacht vertrauen. Kommt hinzu, dass Rechtsanwalt A. den Vertreter des Beschwerdegegners mit Schreiben vom 29. Februar 2008 ersuchte, den Betrag von Fr. 53'524.35 auf sein Kliententreuhandkonto zu überweisen. Die gutgläubige Annahme des Beschwerdegegners, an den damaligen Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin, Rechtsanwalt A., erfüllend leisten zu können, ist bis zu diesem Punkt vorerst zu schützen.