2. Die Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens im Betrage von CHF 400.- gehen zulasten der Gesuchstellerin und sind innert 30 Tagen auf das PC-Konto des Bezirksgerichtes Maloja zu überweisen. Ausseramtlich hat die Gesuchstellerin den Gesuchsgegner für seine Umtriebe mit CHF 3'664.85 zu entschädigen. 3. (Rechtsmittelbelehrung). 4. (Mitteilung).“