F. Der Bezirksgerichtspräsident Maloja entschied in seinem Rechtsöffnungsentscheid vom 20. August 2009, gleichentags mitgeteilt, was folgt: „1. Das Rechtsöffnungsgesuch der Gesuchstellerin in der Betreibung Nr. (Zahlungsbefehl vom 5. Juni 2009) des Betreibungsamtes Oberengadin für den Betrag von CHF 29'707.35, zuzüglich 5 % Zins seit 4. Juni 2009, wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens im Betrage von CHF 400.- gehen zulasten der Gesuchstellerin und sind innert 30 Tagen auf das PC-Konto des Bezirksgerichtes Maloja zu überweisen.