Den Rest habe Y. unberechtigterweise an Rechtsanwalt A. geleistet. So habe sie die Inkassovollmacht von Rechtsanwalt A. rechtzeitig mit Meldung an den Rechtsvertreter von Y., Rechtsanwalt Silvio C. Bianchi, per Faxschreiben vom 4. März 2008 widerrufen, was sich der Gesuchsgegner anrechnen zu lassen habe. Im schriftlichen Nachtrag zum Gesuch vom 13. Juli 2009 fordert sie den Gesuchsgegner auf, nachzuweisen, wann er die Zahlung an Rechtsanwalt A. geleistet habe. Sollte diese nach dem 4. März 2008 um 12.02 Uhr erfolgt sein, so sei die Forderung nicht erfüllt worden.