hat sich ergeben: I. Sachverhalt A. Mit Zahlungsbefehl Nr. des Betreibungsamtes Oberengadin vom 5. Juni 2009, zugestellt am 16. Juni 2009, wurde Y. von X. für den Betrag von Fr. 29'707.90 nebst Zins von 5% seit dem 4. Juni 2009 betrieben. Die Forderung beruht auf der im Rahmen vorsorglicher Massnahmen erlassenen Verfügung des Bezirksgerichtspräsidiums Maloja vom 28. Januar 2008, mitgeteilt am 6. Februar 2008.