F. Am 2. Juli 2009 wurden die Parteien zur Rechtsöffnungsverhandlung auf den 7. August 2009 vorgeladen. In einer undatierten Stellungnahme des Gesuchsgegners, welche am 21. Juli 2009 beim Bezirksgerichtspräsidium Landquart eingegangen ist, teilte dieser zunächst mit, dass er an der Rechtsöffnungsverhandlung nicht teilnehmen werde. Zur Sache führte er aus, dass er mit der Gesuchstellerin eine Ratenzahlung vereinbart habe und auch die erste Rate bezahlt habe. Gegen die Seite 2 — 11 eingeleitete Betreibung habe er Rechtsvorschlag erhoben, weil er bereits eine Rate bezahlt habe.