D. Ende Mai 2009 leitete die X. GmbH die Betreibung gegen Y. ein für den Betrag von Fr. 3'088.-- nebst 5% Verzugszins seit 9. November 2008. Zur Begründung der Forderung wurde im Zahlungsbefehl folgendes ausgeführt: „Lieferschein unterschrieben Nr._ vom 08.10.2008 Kunde wurde ordentlich gemahnt“ In der Betreibung Nr._ des Betreibungsamtes Fünf Dörfer wurde der Zahlungsbefehl vom 28. Mai 2009 dem Schuldner am 9. Juni 2009 zugestellt, welcher gleichentags ohne Angabe von Gründen Rechtsvorschlag erhob.