B. Mit Schreiben vom 1. März 2009 entschuldigte sich Y. für die Nichtbezahlung der Rechnung und bat um eine Ratenzahlungsvereinbarung. Daraufhin hatte die X. GmbH Y. einen Abzahlungsvorschlag unterbreitet und ihn gebeten, diesen Vorschlag unterschrieben zu retournieren. Die Fälligkeit der ersten Rate wurde gemäss Angaben der X. GmbH auf den 1. April 2009 festgesetzt. C. Da Y. anschliessend weder die erste Rate beglich noch den unterzeichneten Abzahlungsvorschlag an die X. GmbH retournierte, mahnte diese den Schuldner erneut. Daraufhin erfolgte bei der X. GmbH ein einmaliger Zahlungseingang über Fr. 381.90 mit Valuta vom 12. Mai 2009.