C. Mit Zahlungsbefehl vom 6. Oktober 2008 wurde A. in der Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes Nr. _ des Betreibungsamtes Schanfigg für eine Forderung von Fr. 735.--, für verfallene Verzugszinsen von Fr. 19.90 und für die Requisition durch das Amtsgericht C. in der Höhe von Fr. 29.-- betrieben. Als Forderungsurkunde wurde die Veranlagungsverfügung/Ermessenstaxation Kantons- und Gemeindesteuer 2006 vom 7. November 2007 inklusive Rechtskraftbescheinigung vom 13. November 2008 eingereicht.