 dass X. vom Y. über das Betreibungsamt Roveredo für den Betrag von Fr 400.00 zuzüglich Zinsen und Kosten betrieben wird,  dass der Gläubiger nach beseitigtem Rechtsvorschlag am 17. März 2009 das Fortsetzungsbegehren stellte,  dass der Betreibungsbeamte nach Zustellung der Pfändungsankündigung am 26. Mai 2009 mit zwei Kantonspolizisten in der Wohnung des Schuldners in A. erschien, um die Pfändung vorzunehmen,  dass der Betreibungsbeamte dabei zwei Bilder pfändete,  dass das Betreibungsamt am 22. Juni 2009 das Pfändungsprotokoll zustellte, worauf nebst den beiden Bildern auch die Pfändung der Eigentumswohnung des Schuldners Nr._ vermerkt war,