2. Mit Antwortschreiben vom folgenden Tag bestätigte das Betreibungsamt Rhäzüns Q., dass ihm in diesem Verfahren ein Fehler unterlaufen sei und entschuldigte sich dafür. Die Bank X. sei bereits am 02. Mai 2008 aufgefordert worden, besagten Betrag dem Betreibungsamt Bremgarten zu überweisen. Das Betreibungsamt Rhäzüns werde die Bank X. abermals auffordern, den Betrag so rasch als möglich der Gläubigerin zu überweisen. Sollte die Überweisung nicht innert 10 Tagen erfolgen, möge die Gläubigerin selbst bei der Bank X. vorstellig werden.