Die darauf befindliche Liegenschaft besteht aus 4 Wohnungen, welche vermietet sind. In der Folge zog das Betreibungsamt Rhäzüns bis Ende März 2008 die Mietzinsen aus der Vermietung der Wohnungen im Gesamtbetrag von Fr. 141'610.— ein. Ein Verwertungsbegehren hat die Pfändungsgläubigerin Q. weder in Bezug auf die Mietzinsen noch hinsichtlich des Grundstücks jemals gestellt.