d. Mit Schreiben vom 23. Juni 2009 und den beigelegten Unterlagen hatte Y. die Bilanz beim Bezirksgerichtspräsidium deponiert. Anschliessend wurde per Dekret vom 23. Juni 2009 der Konkurs über die A. GmbH eröffnet. Im vorliegenden Fall stellt sich nun die Frage, ob die Beantragung einer Konkurseröffnung nach Art. 191 SchKG nur durch einen vertretungsbefugten Gesellschafter begehrt werden konnte. Bei einer juristischen Person ist wesentlich, dass der Schuldnerantrag auf Konkurseröffnung nach Art. 191 SchKG durch das zuständige Organ mit einem rechtlich einwandfreien Verfahren innerhalb der juristischen Person unter Einhaltung von Gesetz und Statuten erfolgt.