192 SchKG in Verbindung mit Art. 725a OR handelte, kann nicht mit Gewissheit gesagt werden. Im Schreiben vom 23. Juni 2009, mit welchem sich Y. an das Bezirksgericht Plessur wendete, um die Zahlungsunfähigkeit der A. GmbH zu erklären, ist im Titel von "Insolvenzerklärung" die Rede. Der Wortlaut deutet darauf hin, dass sich Y. auf ein Verfahren nach Art. 191 SchKG berief. Andererseits wird der in den Rechtsschriften verwendete Ausdruck "Deponierung der Bilanz" insbesondere mit Art. 725a OR in Verbindung gebracht, was für ein Verfahren nach Art. 192 SchKG sprechen würde.