3.a. In der Beschwerde vom 6. Juli 2009 machte X. geltend, dass der Geschäftsführer Y. die Bilanz deponiert habe, ohne dies vorher mit ihm abgesprochen, geschweige denn seine Zustimmung eingeholt zu haben. Nachfolgend ist zu erörtern, ob die Vorgehensweise von Y. dem Gesetz entsprochen hat.