An das Konkursamt ergeht der Hinweis auf Art. 270 SchKG, wonach das Verfahren innert Jahresfrist abzuschliessen oder andernfalls die Aufsichtsbehörde um eine Fristverlängerung zu ersuchen ist. 5. (Rechtsmittelbelehrung) 6. (Mitteilung)“ F. Am 6. Juli 2009 erhob X. Beschwerde gegen den Konkursentscheid des Bezirksgerichtspräsidiums Plessur. Das Rechtsbegehren lautete folgendermassen: „1. Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben. Seite 2 — 10 2. Der Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zu erteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.“