Seite 4 — 6 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 80.-- gehen bei diesem Ausgang des Verfahrens zu Lasten der Beschwerdeführerin. Seite 5 — 6 Demnach verfügt der Einzelrichter der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 80.-- gehen zu Lasten der Beschwerdeführerin.