Mit Schreiben vom 16. Dezember 2008 reichte die Gesuchsgegnerin eine Stellungnahme ein und liess sich an der Rechtsöffnungsverhandlung durch D. vertreten. Mit Entscheid vom 16. Dezember 2008, mitgeteilt am 17. Dezember 2008, erkannte das Bezirksgerichtspräsidium Plessur wie folgt: „1. Es wird die definitive Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. _ des Betreibungsamtes Schanfigg für die Beträge von CHF 12'472.00, CHF 148.95, CHF 114.50 sowie die Verwertung des Pfandrechtes erteilt. 2. Die Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens im Betrag von CHF 400.00 gehen zulasten der Gesuchsgegnerin.