C. Die Gemeinde B. gelangte mit Schreiben vom 14. November 2008 an das Bezirksgericht Plessur und ersuchte um definitive Rechtsöffnung. In der Folge wurde die Gesuchsgegnerin mit Schreiben vom 19. November 2008 zur Stellungnahme aufgefordert. Die mündliche Rechtsöffnungsverhandlung wurde auf den 10. Dezember 2008 angesetzt und fand aufgrund einer Verschiebung schliesslich am 16. Dezember 2008 statt. Mit Schreiben vom 16. Dezember 2008 reichte die Gesuchsgegnerin eine Stellungnahme ein und liess sich an der Rechtsöffnungsverhandlung durch D. vertreten.