2008 inklusive der Rechtskraftbescheinigung vom 13. November 2008 eingereicht. Zudem wurden die Pfandrechtsverfügung vom 17. Juli 2008 und die Anordnung zur definitiven Eintragung des gesetzlichen Pfandrechtes vom 3. Oktober 2008 als Sicherung der Forderung angegeben. Der Zahlungsbefehl wurde A. am 25. Oktober 2008 zugestellt, woraufhin diese am 31. Oktober 2008 Rechtsvorschlag erhob.