4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 50.-- gehen zulasten des Beschwerdeführers. Es werden keine aussergerichtlichen Entschädigungen zugesprochen, da kein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden ist. Seite 4 — 5 Demnach wird verfügt: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahren von Fr. 50.-- gehen zulasten des Beschwerdeführers.