A. Gestützt auf den Konkursverlustschein des Konkursamtes des Bezirks Hinterrhein vom 9. Dezember 2005 leitete die Z. AG als Vertreterin der Y. AG ein Betreibungsverfahren gegen X. für eine Forderung von Fr. 3'261.75 ein. Gegen den am 26. März 2009 zugestellten Zahlungsbefehl Nr. _ des Betreibungsamtes Thusis erhob X. Rechtsvorschlag „auf den ganzen Betrag“. B. Mit Schreiben vom 17. April 2009 gelangte die Z. AG an das Bezirksgericht Hinterrhein und ersuchte um provisorische Rechtsöffnung für den in Betreibung gesetzten Betrag.