Seite 5 — 6 erkannt: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und das Betreibungsamt Chur angewiesen, die nötigen Abklärungen betreffend die allfälligen Schadenersatzansprüche der Schuldnerin im Sinne der Erwägungen zu treffen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'200.00 gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.