betreffend Pfändung (Berechnung des Existenzminimums), wird nach Einsichtnahme in die Beschwerde vom 22. April 2009 samt mitgereichten Akten, in die Vernehmlassung des Betreibungsamtes Chur vom 08. Juni 2009 samt mitgereichten Verfahrensakten sowie nach Feststellung und in Erwägung,  dass X. am 11. Juli 2007 gegen Y. beim Betreibungsamt Chur für den Betrag von Fr. 25'328.00 zuzüglich Zinsen Betreibung einleitete,  dass nach beseitigtem Rechtsvorschlag am 06. März 2009 von X. das Fortsetzungsbegehren gestellt wurde,  dass die Schuldnerin am 06. April 2009 vom Betreibungsamt im Rahmen der Pfändung einvernommen wurde,