 dass der Bezirksgerichtspräsident Plessur mit Entscheid vom 13. Mai 2009 auf Gesuch von Y. per 14. Mai 2009, 09.00 Uhr, über die X. AG den Konkurs eröffnet hat,  dass die X. AG gegen diesen Entscheid am 20. Mai 2009 Beschwerde beim Kantonsgericht von Graubünden einreichte mit dem Begehren um Aufhebung des Konkurserkenntnisses und Erteilung der aufschiebenden Wirkung,  dass die aufschiebende Wirkung mit Verfügung vom 26. Mai 2009 erteilt wurde,  dass der Beschwerdegegner in seiner Vernehmlassung vom 05. Juni 2009 die Gutheissung der Beschwerde beantragte,