Sie werden bei der X. AG unter Regresserteilung auf Y. erhoben und sind innert 30 Tagen auf das PC-Konto _ des Bezirksgerichtes Prättigau/Davos zu überweisen. 3. Ausseramtlich hat Y. die X. AG für ihre Umtriebe mit pauschal Fr. 500.00 (inkl. Spesen und MwSt) zu entschädigen. 4. (Rechtsmittelbelehrung). 5. (Mitteilung).“