F. Das Bezirksgerichtspräsidium Prättigau/Davos verfügte mit Rechtsöffnungsentscheid vom 27. April 2009, mitgeteilt am 5. Mai 2009, wie folgt: „1. Es wird die provisorische Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. _ des Betreibungsamtes Küblis für den Betrag von Fr. 30'000.00 nebst Zins zu 5% seit 1. Februar 2009 erteilt. 2. Die Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens im Betrag von Fr. 400.00 gehen zulasten der Y.. Sie werden bei der X. AG unter Regresserteilung auf Y. erhoben und sind innert 30 Tagen auf das PC-Konto _ des Bezirksgerichtes Prättigau/Davos zu überweisen.