D. Mit Gesuch vom 30. März 2009 liess die X. AG beim Bezirksgericht Prättigau/Davos ein Begehren um provisorische Rechtsöffnung einreichen und beantrage: „1. Es sei der Klägerin in der Betreibung Nr. _ des Betreibungsamtes Küblis gegen die Beklagte für den Betrag von CHF 30'000.00, zuzüglich Zins zu 5% seit 1. Februar 2009, zuzüglich CHF 100.00 (Kosten Zahlungsbefehl) provisorische Rechtsöffnung zu gewähren. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten.“