C. Mangels Rückzahlung des genannten Betrages leitete die X. AG beim Betreibungsamt Küblis die Betreibung gegen Y. ein. Aus dem am 6. Februar 2009 ausgestellten Zahlungsbefehl mit der Betreibungs-Nr. _ geht eine Forderung von Fr. 30'000.-- nebst Zins hervor. Als Forderungsgrund wurden der Darlehensvertrag vom 18./19. September 2008 und das entsprechende Kündigungsschreiben angegeben. Gegen den am 25. Februar 2009 zugestellten Zahlungsbefehl erhob Y. Rechtsvorschlag.