hat sich ergeben: A. Am 18./19. September 2008 schloss die X. AG mit Y. und Z. einen Vertrag über ein zinsloses Darlehen von Fr. 30'000.-- ab. Die X. AG verpflichtete sich, den Betrag bis spätestens zum 27. September 2008 auf das Konto der Darlehensnehmer zu überweisen. Betreffend Rückzahlungsmodalitäten wurde vereinbart, dass die Darlehenssumme in 30 monatlichen Raten zu je Fr. 1'000.-- bis zum 30. Juni 2010 zurückzuerstatten ist und dass die 1. Ratenzahlung im Januar 2009 zu erfolgen hat. Geraten die Darlehensnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug, wird sofort die ganze Restschuld fällig.