82 SchKG). Ob dieses Postulat Zustimmung verdient, kann im vorliegenden Fall offen gelassen werden, da der Beschwerdegegner anlässlich der Rechtsöffnungsverhandlung vor dem Bezirksgerichtspräsidium Prättigau/Davos mittels diverser Rechnungen betreffend Ölbezüge aufgezeigt hat, dass er während der Vertragsdauer etwas mehr als 1'500 kg Öl von der Beschwerdeführerin bezogen hat. Damit hat der Beschwerdegegner die Behauptung der Beschwerdeführerin entkräftet.