Mit der genannten Abschluss-Vereinbarung verpflichtete sich der Beschwerdegegner während einer Vertragsdauer von 4 Jahren mindestens 2'800 kg Schmierstoffe von der Beschwerdeführerin zu kaufen. Sollte die vertraglich vereinbarte Menge innerhalb der Vertragsdauer nicht bezogen werden, so berechtigt dies die Öllieferantin Fr. 4.-- für jedes nicht bezogene Kilo Öl zu verrechnen. Die vorliegende Vereinbarung stellt eine bedingte Schuldanerkennung dar. Eine solche berechtigt nur zur provisorischen Rechtsöffnung, wenn gleichzeitig der Beweis für die Vertragsverletzung (Bedingungseintritt) erbracht wird. Der Bedingungseintritt