C. Mangels Bezahlung des genannten Betrages leitete die X. AG beim Betreibungsamt Davos die Betreibung ein. Aus dem am 9. Januar 2009 ausgestellten Zahlungsbefehl mit der Betreibung-Nr. _ geht eine Forderung von Fr. 11'999.25 nebst Zins zu 5% seit dem 21. Juni 2008 hervor. Als Forderungsgrund wurde die Nichterfüllung des Vertrages sowie die Rechnung vom 20. Mai 2008 inkl. Mahnung angegeben. Der Zahlungsbefehl wurde Y. am 12. Januar 2009 zugestellt, der gleichentags Rechtsvorschlag erhob. D. Mit Schreiben vom 12. März 2009 gelangte die X. AG an das Bezirksgericht Prättigau-Davos und ersuchte um provisorische Rechtsöffnung für den in Betreibung gesetzten Betrag.