B. Am 20. Mai 2008 stellte die X. AG (vormals B.) Y. den Betrag von Fr. 11'999.25 für 2'787.92 kg nicht bezogene Schmierstoffe inkl. MwSt. in Rechnung. Da Y. dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkam, folgte am 26. November 2008 die Mahnung.