hat sich ergeben: A. Am 23./25. Januar 2002 unterzeichneten Y. als Inhaber der A. und die B. (nachfolgend B.) einen Kaufvertrag für ein Neufahrzeug gekoppelt mit einer Ab- schluss-Vereinbarung. Gemäss diesem Vertrag verpflichtete sich die B. ein Fahrzeug der Marke C. im Wert von Fr. 38'845.-- von Y. zu kaufen. Als Gegengeschäft erklärte sich Y. damit einverstanden, von der B. über eine Zeitspanne von vier Jahren (27. September 2001 bis 26. September 2005) jährlich 700 kg und gesamthaft 2'800 kg Schmierstoffe zum Preis der jeweils gültigen Wiederverkaufs-Preisliste zu beziehen.