4. Die Kosten des Verfahrens von Fr. 50.-- gehen zulasten des Beschwerdeführers. Es wird keine aussergerichtliche Entschädigung zugesprochen, da kein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden ist. 4 5 Demnach wird verfügt: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 50.-- gehen zulasten des Beschwerdeführers.