D. Mit Vorladung vom 2. April 2009 setzte der Bezirksgerichtspräsident Plessur die Rechtsöffnungsverhandlung auf den 22. April 2009 an. Am 20. April 2009 teilte Y. telefonisch mit, dass er zum Zeitpunkt der Rechtsöffnungsverhandlung ferienabwesend sei und deshalb nicht erscheinen werde. Er sei nicht beitragspflichtig und nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen werde die Gesuchstellerin das Gesuch zurückziehen. Auch die Gesuchstellerin blieb der Rechtsöffnungsverhandlung fern.