B. Mangels Bezahlung der genannten Beträge leitete die X. beim Betreibungsamt Churwalden die Betreibung ein. Aus dem am 10. März 2009 ausgestellten Zahlungsbefehl mit der Betreibungs-Nr. _ geht eine Forderung von Fr. 2'464.80 nebst Zins zu 5% seit dem 5. März 2009 auf Fr. 1'918.20 hervor. Gegen diesen Zahlungsbefehl erhob Y. am 17. März 2009 Rechtsvorschlag. C. Am 31. März 2009 gelangte die X. an das Kreisamt Chur und ersuchte um definitive Rechtsöffnung für den in Betreibung gesetzten Betrag. Das Kreisamt Chur leitete das Rechtsöffnungsbegehren mit Schreiben vom 1. April 2009 an das Bezirksgericht Plessur weiter.