gegen den Rechtsöffnungsentscheid des Bezirksgerichtspräsidenten Plessur vom 22. April 2009, mitgeteilt am 23. April 2009, in Sachen X . , Gläubigerin und Beschwerdegegnerin, gegen den Schuldner und Beschwerdeführer, betreffend definitive Rechtsöffnung, hat sich ergeben: 2