__________________________________________ In der Schuldbetreibungs- und Konkursbeschwerde der X., Schuldnerin und Beschwerdeführerin, gegen den Entscheid des Bezirksgerichtspräsident Landquart vom 22.12.2008, mitgeteilt am 23.12.2008 in Sachen der Beschwerdeführerin betreffend Konkurseröffnung auf eigenes Begehren wird nach Einsichtnahme in die Beschwerde vom 30. Dezember 2008, in die von der Vorinstanz zugestellten Verfahrensakten sowie nach Feststellung und in Erwägung,