Seite 2 — 5  dass aus dem am 16. März 2009 ausgestellten Leitschein (act. 04/10) hervorgeht, dass A. gegen B. verschiedene Gegenforderungen stellt und davon ausgeht, seine Schuld gegenüber der Gläubigerin betrage nur noch Fr. 13'853.69,  dass er dies mit Schreiben vom 23. Februar 2009 auch dem Betreibungsamt X. mitteilte,  dass B. mit Schreiben vom 26. Februar 2009 an das Betreibungsamt X. auf der unverzüglichen Durchführung der Verwertung bestand und dem Schuldner deshalb am 9. März 2009 eine neue Mitteilung der Verwertung zugestellt wurde,