 dass X. dagegen am 11. März 2009 beim Kantonsgericht von Graubünden als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs „Einspruch“ (recte Beschwerde) erhob und sinngemäss die Sistierung des Verwertungsverfahrens beantragte, bis verschiedene offene Fragen im Zusammenhang mit dem vom Konkursamt D. gegen B. geführten Konkurs geklärt seien und bis seine Liegenschaft in C. mit einem Verkehrswert von Fr. 750'000.00 und Aktiven in Höhe von ca. Fr. 95'000.00 „verarbeitet“ seien,