 dass als Pfandobjekt die Parzelle Nr. _ in der Gemeinde A. (Wohnhaus mit 739 m2 Gebäudegrundfläche und Umschwung) angegeben wurde, welche im hälftigen Miteigentum von X. steht und mit einem Inhaberschuldbrief über Fr. 300'000.00 im ersten Rang belastet ist, wofür X. solidarisch mit B. haftet,  dass X. gegen den am 25. August 2008 erlassenen Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag erhob, so dass die Y. AG am 2. März 2009 das Verwertungsbegehren stellte, welches X. am 4. März 2009 vom Betreibungsamt Belfort mitgeteilt wurde,