betreffend Verwertung, wird nach Einsichtnahme in die Beschwerde vom 11. März 2009, in die Vernehmlassung der Y. AG vom 26. März 2009, in die vom Betreibungsamt Belfort zugestellten Verfahrensakten sowie in Erwägung,  dass die Y. AG am 22. August 2008 beim Betreibungsamt Belfort gegen X. ein Betreibungsbegehren auf Grundpfandverwertung über Fr. 220'000.00 stellte,