– dass X. von Y. über das Betreibungsamt Val Müstair für den Betrag von Fr. 6'950.-- zuzüglich Zins betrieben wird (Betreibungs Nr._), – dass Y. am 21. Januar 2009 das Fortsetzungsbegehren stellte und das Betreibungsamt Val Müstair X. am 29. Januar 2009 die Pfändungsankündigung zukommen liess, welche von ihm am 31. Januar 2009 in Sta. Maria V.M. entgegengenommen wurde,