– dass das Bezirksgerichtspräsidium Maloja auf Gesuch der Y. AG am 27. Januar 2009 über X., per 27. Januar 2009, 14.00 Uhr, den Konkurs eröffnete, – dass die Konkurseröffnung aufgrund der vom Betreibungsamt Oberengadin am 17. September 2008 ausgestellten Konkursandrohung in der Betreibung Nr. A. mit einer Forderung der Y. AG über Fr. 3'762.50 nebst Zinsen und Kosten erfolgte, – dass X. gegen diesen Konkursentscheid am 3. Februar 2009 Beschwerde beim Kantonsgericht von Graubünden erhob mit dem Hauptantrag, die angefochtene Konkurseröffnung sei aufzuheben,